Kosten

Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese können Sie im vollständigen Umfang als Download bei der Psychotherapeutenkammer einsehen.

Da ich eine reine Privatpraxis führe ist eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich.

Der Stundensatz für eine 50-minütige Sitzung liegt je nach Aufwand zwischen 131,15 € und 186,52 €.

Je nach Verlauf können zusätzlich Kosten für ergänzende Leistungen entstehen, zum Beispiel für diagnostische Fragebögen oder die konsiliarische Rücksprache mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt. Diese besprechen wir selbstverständlich transparent mit Ihnen im Vorfeld.

Bitte beachten Sie, dass ich mir bereits ab dem ersten Gespräch erlaube meine Arbeit in Rechnung zu stellen. Es empfielt sich daher bereits im Vorfeld Kontkt zur Krankenkasse aufzunehmen und die Kostenübernahme zu klären. Falls Sie sich in Vorhinein informieren wollen können Sie sich gerne an der Checkliste orientieren. 

Abrechnungs- und Erstattungsmöglichkeiten

Privat-versicherte

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für Psychotherapie. 

Da die Leistungen je nach Tarif sehr unterschiedlich sind, empfehle ich Ihnen, vor Beginn der Therapie direkt mit Ihrer Versicherung zu klären, in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist.

 

Selbstzahler
 

Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Therapie als Selbstzahler/in in Anspruch zu nehmen. 

Ein Vorteil dieser Abrechnungsform ist, dass Ihre Therapie vollständig anonym bleibt und kein Eintrag bei einer Krankenversicherung erfolgt. Dies kann insbesondere im Zusammenhang mit einer geplanten Verbeamtung oder dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung relevant sein. Die Kosten richten sich dabei nach den üblichen Sätzen für Privatversicherte.

Beihilfe
 

Als Beihilfeberechtigte/r haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, die Kosten der Therapie über Ihre Beihilfe und private Krankenversicherung abzurechnen. In der Regel übernimmt die Beihilfestelle einen Großteil der Behandlungskosten, der verbleibende Anteil wird von Ihrer privaten Krankenversicherung getragen.

Die genaue Höhe der Erstattung hängt von Ihren individuellen Beihilfevorschriften und Versicherungsbedingungen ab. Ein Eigenanteil ist möglich. Ich empfehle Ihnen, vor Therapiebeginn die Kostenübernahme mit Ihrer Beihilfestelle zu klären.

 

Sie möchten den nächsten Schritt gehen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten.

Als Privatpraxis kann ich grundsätzlich auch gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten behandeln. Eine Erstattung der Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenkasse ist unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich.

Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie trotz nachweislicher Bemühungen keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen psychotherapeutischen Praxis finden konnten. Zudem muss Ihre Krankenkasse die Behandlung in meiner Privatpraxis vor Beginn der Therapie schriftlich genehmigen.

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob und unter welchen Bedingungen eine Behandlung in einer Privatpraxis übernommen wird und welche Abrechnungsgrundlage akzeptiert wird. Meine Behandlung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sollte Ihre Krankenkasse ausschließlich eine Abrechnung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vorsehen, ist eine Behandlung in meiner Privatpraxis leider nicht möglich.

Für den Antrag auf Kostenerstattung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ärztliche Bescheinigung
    Eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung.
  2. Dokumentation der Therapieplatzsuche
    Nachweise über Ihre Bemühungen, einen geeigneten Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis in zumutbarer Zeit zu finden.
  3. Bestätigung meiner Praxis
    Eine Bescheinigung darüber, dass ich Ihnen zeitnah einen Therapieplatz anbieten kann.

Gerne bespreche ich mit Ihnen das weitere Vorgehen und die notwendigen Schritte in einem Erstgespräch.

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für das Erstgespräch zunächst von Ihnen selbst zu tragen sind. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse kann erst erfolgen, wenn diese die Kostenübernahme entsprechend genehmigt hat. Für das Erstgespräch gelten die gleichen Honorarsätze wie für Privatversicherte.

Wichtig: Eine spätere Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse kann nicht garantiert werden. Bitte klären Sie daher möglichst vor dem Erstgespräch mit Ihrer Krankenkasse, ob grundsätzlich eine Kostenübernahme im Kostenerstattungsverfahren in Betracht kommt.

ImpressumDatenschutz

Psychotherapie in Landshut | Privatpraxis Lukas Feder | Oberndorfstraße 2, 84032 Landshut

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